Teilnahmebedingungen

CO.VISION bringt die kreative Expertise Baden-Württembergs gezielt in die Transformationsprozesse von Wirtschaft und Gesellschaft ein. Das Programm fördert interdisziplinäre Kooperationen, die neue Innovationsimpulse für eine zukunftsfähige Wertschöpfung entwickeln. Finanziell unterstützt werden neue sowie fortgeschrittene Pilotvorhaben, die als Best-Practice-Beispiele modellbildende und anwendungsorientierte Lösungen durch Zusammenarbeit von Kreativwirtschaft und anderen Bereichen hervorbringen. Dabei steht die aktive Mitgestaltung der Zukunftsbilder 2035 für Baden-Württemberg im Mittelpunkt.

Die antragstellenden Unternehmen formulieren selbst ihre im Projektzeitraum zu lösenden „Challenges“ in einem oder mehreren der nachfolgenden fünf Handlungs- und Zukunftsfelder:

 Mobilität & Transport
 Mensch & Gesellschaft
 Materialien & Ressourcen
 Maschinenbau & Robotik
 Cyber, Service, Sicherheit

Die formulierten Challenges und Projektvorhaben dürfen auch mehrere Handlungsfelder betreffen. In CO.VISION werden diese Herausforderungen gemeinsam bearbeitet, kreativ weiterentwickelt und in kooperativen Projekten umgesetzt. Ziel des Förderprogramm ist es, interdisziplinäre und branchenübergreifende Kooperationen zwischen Kreativunternehmen und KMU anderer Branchen in Baden-Württemberg voranzubringen, die gemeinsam konkrete Innovationsprojekte in den oben skizzierten Zukunftsfeldern umsetzen.

CO.VISION ist ein Projekt der MFG Baden-Württemberg, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und unterstützt durch die Landesinitiative Startup-BW.

Förderbausteine

Zuschuss: bis zu 20.000 Euro (max. 50 Prozent der Gesamtkosten des eingereichten Projekts)
Begleitprogramm mit Formaten zur Projektentwicklung, Vernetzung und Sichtbarkeit, darunter:

 zwei Workshops für Austausch und Know-how-Transfer
eine Zwischenpräsentation der Projekte

 eine öffentliche Abschlusspräsentation mit Ehrung der Projekte

 Dokumentation: Vorstellung aller geförderten Projekte in einem Dossier, das sowohl online als auch in Print erscheint und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird

 Sichtbarkeit: Präsentation der Gewinner*innen und ihrer Projekte auf Veranstaltungen, über die Kanäle der MFG Baden-Württemberg (Website, Social Media, Newsletter) sowie im genannten Dossier

Wir suchen

Wir suchen innovative Pilotvorhaben, die als Best-Practice-Beispiele einen modellbildenden und anwendungsorientierten Beitrag zur Zukunfts- und Innovationsagenda Baden-Württembergs leisten. Die Projekte sollen aktiv zur Gestaltung der Zukunftsbilder 2035 beitragen, indem sie konkrete „Challenges“ aus Forschung, Entwicklung oder Anwendung aufgreifen und im Programm kreative, interdisziplinäre Lösungen entwickeln und umsetzen.

Die Challenges können sich auf eines oder mehrere der folgenden fünf Zukunftsfelder beziehen:

 Mobilität & Transport – Gesucht sind innovative Projekte, die mit kreativen Ansätzen neue Maßstäbe für Mobilität, Logistik und industrielle Transformation setzen.

 Mensch & Gesellschaft – Gefragt sind fortschrittliche Vorhaben, die digitale Kreativität nutzen, um Bildung, Teilhabe und gesellschaftliche Resilienz neu zu gestalten.

 Materialien & Ressourcen – Gesucht werden modellbildende Projekte, die smarte Materialien, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktion in die Praxis bringen

 Maschinenbau & Robotik – Unterstützt werden zukunftsweisende Ansätze, die menschzentrierte Geschäftsmodelle und Industrial-Metaverse-Lösung

 Cyber, Service, Sicherheit – Gesucht werden kreative Anwendungen, die digitale Sicherheit, Servicequalität und Demokratie auf innovative Weise stärken.

Insgesamt werden bis zu neun Projekte gefördert. Eine unabhängige Jury wählt die Gewinner*innen nach festgelegten Kriterien (Qualität / Innovationsgrad, Kreativitätsfaktor und Kooperationsreife / Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit) aus – mit dem Ziel, innovative Pilotprojekte in allen fünf Zukunftsfeldern zu unterstützen. Abhängig vom jeweiligen Förderbedarf kann die Zahl der ausgewählten Vorhaben erhöht werden.

Bewerbungszeitraum: 9. Oktober 2025 bis 11. Januar 2026

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind Kultur- und Kreativschaffende, Kultur- und Kreativunternehmen, Start-ups, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen – jedoch ausschließlich in Co-Allianzen. Das bedeutet:

 Der Projektantrag muss einen cross-innovativen bzw. interdisziplinären Ansatz verfolgen.

 Ein klar erkennbarer Anteil an Kreativleistungen ist verpflichtend.

 Der Kreativitäts- und Innovationsgehalt des Projekts muss im Antrag deutlich hervorgehoben werden.

Die verschiedenen Arten von Co-Allianzen sind hier beschrieben.

Der Hauptantragsteller – idealerweise alle Projektpartner – muss seinen Firmensitz in Baden-Württemberg haben. Bei Selbstständigen zählt der Erstwohnsitz. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die im Auswahlgremium vertretenen Personen sowie deren Unternehmen und Institutionen sowie das Auswahlgremium, die MFG und im Zusammenhang mit diesem Verfahren Beratende. Gleiches gilt für Mitarbeitende dieser Organisationen, sofern sie im Namen ihrer Institution einreichen.

Innovationsstufen

CO.VISION fördert vorrangig fortgeschrittene Innovations- und Pilotvorhaben, d. h.:

 Stufe 1: Entwicklung Ideenskizze – nicht förderfähig

 Stufe 2: Entwicklung Prototyp / Pilotentwicklung – förderfähig

 Stufe 3: Umsetzung modellbildendes Pilotprojekt – förderfähig, besonders erwünscht

 Stufe 4: Skalierung / Markteintritt – förderfähig, wenn ein starker kreativer und modellbildender Beitrag erkennbar ist

Wie kann man sich bewerben?

Die Teilnahme ist über das Online-Formular möglich. Pro Bewerbung muss ein spezifisches Projekt eingereicht werden. Mehrfachbewerbungen sind erlaubt.

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind sowohl Personal- als auch Sachkosten, die im Rahmen des genannten Projekts anfallen, bis max. 20.000 Euro und max. 50 Prozent der Gesamtkosten des Projektes. Die Fördersumme muss zu 100 Prozent (50 Prozent des Gesamtvolumens des Projekts) in Baden-Württemberg ausgegeben werden. Die für das eingereichte Projekt beantragten Maßnahmen, dürfen erst mit Förderzusage durch die MFG begonnen werden. Hieraus entstehende Kosten dürfen analog erst mit Förderzusage durch die MFG entstehen. Das Fördergeld muss bis spätestens 31.12.2026 ausgegeben werden (= Projektzeitraum). Entscheidend ist hierbei das Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnungen.

Auswahlverfahren

Nach Ende der Einreichfrist werden die Bewerbungen intern von der MFG gesichtet und nach Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Die Expertenjury wählt bis zu neun Pilotvorhaben auf Basis folgender Bewertungskriterien aus:

 Qualität (inhaltliche Klarheit, Bezug zu den fünf Handlungsfelder, Zielorientierung und konzeptionelle Stringenz) – 30 Prozent

 Innovationsgrad, Kreativitätsfaktor und Kooperationsreife – 50 Prozent

 Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit (zeitliche Umsetzbarkeit und finanzielle Plausibilität im vorgesehenen Programmzeitraum) – 20 Prozent

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer*innen

Nutzungs- und Verwertungsrechte
Die Bewerber*innen erklären, dass sie oder ihre Projektpartner sämtliche Rechte an den eingereichte Projekten besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden.

Die Bewerber*innen erklären zusätzlich, dass Sie mit ihren Projektpartnern sämtliche Rechtsansprüche schriftlich geklärt haben und diese Vereinbarungen im Falle einer Förderung der MFG vorzeigen können. Geklärt sein sollte explizit, welcher Projektpartner welche Nutzungs- und Verwertungsrechte am eingereichten Projekt hat, über welche Dauer und welchen räumlichen Horizont. Zusätzlich muss vor allem die Verwendung der Fördersumme schriftlich vereinbart sein, vor allem welcher oder alle Projektpartner als Hauptförderberechtigter gilt, so dass die De-Minimis-Beihilfe korrekt von der MFG ausgestellt werden kann.

Die Projektverantwortlichen erklären sich bereit, dass ihre eingereichten Projekte im Rahmen eines Dossiers, das am Ende des Förderzeitraums von CO.VISION durch die MFG veröffentlicht wird, porträtiert werden dürfen. Dabei werden über den Projektzeitraum gewonnene Informationen und Erkenntnisse in Schrift- und Bildform dargestellt. Dafür räumen die Projektverantwortlichen der MFG zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zur Erstellung des Dossiers erforderlichen Texten, Zitaten, Grafiken, Bildern oder Fotos ein, die zur Erstellung des Dossiers erforderlich sind und nur in diesem Rahmen auch an Dritte übertragen werden können. Das Dossier soll nach Projektende der Öffentlichkeit kostenlos als Online-Version sowie als Druckerzeugnis zugänglich gemacht werden. Die Teilnehmenden bekommen das Dossier vorab zur Freigabe vorgelegt.

Zusätzlich übertragen die Projektverantwortlichen der MFG zeitlich und räumlich unbefristete, nicht-ausschließliche, frei an Dritte übertragbare Nutzungsrechte an Text- und Bildmaterial zu den Projekten zu Dokumentations- und Marketingzwecken in Onlinemedien. Hierzu zählen vor allem aber nicht ausschließlich Projekt-Porträts auf der MFG-Webseite, über die Social Media-Kanäle der MFG (vor allem Instagram und LinkedIn, weitere sind nicht ausgeschlossen) und den MFG-Newsletter sowie über die Newsletter und Social Media Kanäle des Landes und ggf. weiterer Partner.

Kleinere Bearbeitungen der (Bild-)Motive sowie Abbildungen der Projekte als Grafiken zu o. g. genannten Dokumentations- und Marketing-Zwecken schließt die MFG nicht aus. Diese werden in Absprache mit den Urheber*innen und kostenfrei umgesetzt. Diesbezügliche Bearbeitungsrechte gleich solchen technischer Natur (d. h. ohne wesentliche Audio- und/oder visuelle Wahrnehmbarkeit) sind der MFG auch zur Weitergabe an Dritte eingeräumt.

De-minimis-Verordnung
Bei diesem Förderprogramm und der damit verbundenen Förderung handelt es sich um eine staatliche Beihilfe. Die Zuerkennung des Zuschusses erfolgt nach den Bestimmungen der „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, EU-ABl. L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023). Nach der „De-minimis“-Verordnung ist es zulässig, einem Selbständigen oder Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei zuzuwenden. Das heißt: Zur Gewährung der Förderung darf das antragstellende Unternehmen (in diesem Fall der Förderberechtigte, sollten mehrere Projektpartner förderberechtigt sein, so gilt die De-Minimis-Verordnung für alle förderberechtigten Projektpartner) zum Zeitpunkt der Auswahl in den vergangenen drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro brutto an De-minimis-Beihilfen erhalten haben.

Unmittelbar nach Auswahl der Projekte im Februar 2026 ist daher eine entsprechende Erklärung mittels des dafür von der MFG bereitgestellten Formulars abzugeben. Erst nach erfolgter Prüfung der De-minimis-Erklärung und der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für De-minimis-Subventionen durch die MFG gelten die Auswahl und die Förderung als rechtskräftig. Sollten die antragstellenden Unternehmen die De-minimis-Voraussetzungen nicht erfüllen und innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei überschritten haben oder die De-minimis-Erklärung nicht binnen 2 Wochen nach Mitteilung und Versand der Erklärung ausgefüllt an die MFG zurückgesandt haben, behält sich die MFG vor, die Förderung nicht zu gewähren.

Datenverarbeitung
Die Teilnehmenden bzw. zeichnungsberechtigten Vertreter*innen erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zur Abwicklung des Förderprogramms einverstanden. Zudem bestätigen sie, dass sie das Einverständnis aller weiteren Personen und Projektpartner eingeholt haben, von denen sie personenbezogene Daten angeben. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Alle an der Auswahl der Projekte beteiligten Projektmitarbeitenden und die Mitglieder der Expertenjury unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung, in der sie sich verpflichten, die im Rahmen des Open Calls und Juryverfahrens erlangten vertraulichen Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Programms bzw. der Jurysitzung zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Open Calls bekannt werden bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.

Sonstiges
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die MFG das Recht vor, Teilnehmende vom Programm auszuschließen und die Förderung zurückzufordern. Ausgeschlossen werden können auch Teilnehmende, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.

Die MFG behält sich vor, das Programm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die MFG insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Programms nicht nur erheblich gefährdet oder nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die MFG haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. In gleichem Umfang haftet die MFG und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Teilnahme am Programm am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software des Teilnehmers oder einer anderen Person entstehen. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtigen Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Stand: Oktober 2025